Liebe Bergfreunde,
nachdem wir in den letzten drei Jahren ohne Erhöhungen der Beiträge ausgekommen sind, hat der DAV zum Jahr 2025 die Mitgliederbeiträge erhöht. Deshalb mussten auch wir unsere Beiträge für das kommende Jahr anpassen. Um die Verwaltung künftig zu vereinfachen, haben wir dabei versucht, möglichst „gerade“ Beträge festzusetzen.
Zahlungs- und Antragsfristen für 2025
Der Mitgliederbeitrag für Selbstzahler ist bis zum 02. Januar zu zahlen. Nach dem 28. Februar können Mahngebühren anfallen. An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass die Zahlung auch per SEPA Mandat möglich ist, was die Beitragszahlung wesentlich erleichtert.
Der Seniorenbeitrag, der ab dem vollendeten 70. Lebensjahr möglich ist, muss bis zum 30. September des Vorjahres bei der Mitgliederverwaltung beantragt werden. Das bedeutet, dass 2025 der Jahrgang 1955 den Antrag für das Jahr 2026 stellen muss. Wir bitten, diese Frist einzuhalten, um dadurch entstehende zusätzliche Verwaltung und Kosten zu vermeiden. Kündigungen müssen bis spätestens 30. September des laufenden Jahres der Geschäftsstelle vorliegen.
Zum Schluss noch die Bitte, alle Änderungen von Adresse, Telefon, E-Mail oder Bank an die Mitgliederverwaltung oder Geschäftsstelle weiterzugeben. Zum einen ist es schade, wenn wir so den Kontakt zu den Mitgliedern verlieren, zum anderen können wir Ausweise und Hefte nicht mehr zustellen.
Ich wünsche allen Sektionsmitgliedern eine schöne Advents- und Weihnachtszeit und einen guten Start in das Jahr 2025!
Hier geht`s zur Online Mitgliedschaft (klick)
10 gute Gründe Mitglied in unserer Sektion Breslau zu werden.:
Digitaler Mitgliederausweis:
Der DAV-Mitgliederausweis ist jetzt auch in digitaler Form verfügbar. Damit sind alle wichtigen Informationen immer dabei, direkt auf dem Smartphone. Kein lästiges Suchen mehr nach dem Papierausweis.
So funktioniert es:
Login oder Registrierung:
Bevor der digitale Ausweis genutzt werden kann , musst Du dich auf der Webseite mein.alpenverein.de registrieren. Dafür brauchst Du deine Mitgliedsnummer und die IBAN, die für den Mitgliedsbeitrag beim DAV hinterlegt ist sowie die E-Mail-Adresse. Nach der Registrierung muss innerhalb von 48 Stunden der Link bestätigt und ein Passwort vergeben werden.
Anmelden:
Nach der Registrierung auf mein.alpenverein.de dort jetzt mit deinen Zugangsdaten anmelden. Nach der Anmeldung kann die PDF-Datei herunterladen werden, sie wird aber auch per E-Mail versendet. Die Gültigkeitsdauer ist wie beim klassischen Papierausweis.
Für Neueinsteiger und Neueinsteigerinnen:
Frisch beim DAV angemeldet? Herzlich willkommen!! Ca. drei Wochen nach deinem Beitritt kannst Du deinen eigenen digitalen Ausweis abrufen. Ab dem 1. Februar gibt es den Ausweis für das neue Mitgliedsjahr.
Und das war es schon. Damit bist Du bestens ausgerüstet für alle Abenteuer in den Bergen!!
Unter dem Feld für die Unterschrift ist die Gültigkeitsdauer angeben: von Dezember des Vorjahrs bis Ende Februar des Folgejahrs. Der Mitgliedsausweis ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Die Mitgliedsnummer
Unter dem Barcode finden Sie eine Zahlenfolge, hier im Beispiel:
046/00/123456*1000*2019*2019*17012000
Die 046 ist die Sektionsnummer der Sektion Breslau innerhalb des DAV.
Die 00 steht für die Ortsgruppennummer - sie wird bei uns nicht verwendet und ist immer 00.
Die 123456 ist die eigentliche Mitgliedsnummer. (wird in den Formularen des Mitglieder-Service und bei der Anmeldung im Mitgliederportal "Mein.Alpenverei.de" benötigt.
Die 1000 steht für die Mitgliederkategorie.
2019 und 2019 sind die Eintrittsjahre in den Deutschen Alpenverein und der Sektion Breslau. Wenn die Sektion nie gewechselt wurde sollten diese beiden Jahreszahlen gleich sein.
Daneben stehen 8 Ziffern, z.B. 17012000, das Geburtsdatum des Mitglieds (TTMMJJJJ).
Mitgliedschaft ab dem vollendenten 70. Lebensjahr (bis Jahrgang 1952) 39,00 Euro (nur auf Antrag) - Aktive Bergwachtsmitglieder 39,00 Euro - Kinder von Alleinerziehenden Sektionsmitgliedern (kostenfrei).
Mitglieder die nach dem 30.09. eintreten, bezahlen für das verbleibende Jahr lediglich 50% des Jahresbeitrages. Anträge zur Umstufung müssen bis zum 30.09. gestellt werden. Bitte sehen Sie davon ab, ohne Antrag einen reduzierten Beitrag zu überweisen.
Laut Satzung werden neue Mitglieder nur mit einem SEPA Lastschriftmandat aufgenommen. Kündigungen müssen bis zum 30.09. des laufenden Jahres in schriftlicher Form der Mitgliederverwaltung vorliegen.
Alternative Downloads für Antragsbögen:
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